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Umsatzeinbussen wegen unterbrochener Telefonleitung
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Umsatzeinbussen wegen unterbrochener Telefonleitung

Einen Coiffure-Termin vereinbaren die meisten Kundinnen und Kunden immer noch per Telefon. Wenn während 5 Tagen das Telefonieren nur eingeschränkt funktioniert, wie dies aktuell in Frauenfeld der Fall ist, muss ein Coiffeur-Salon deshalb mit Umsatzeinbussen rechnen. Unter Umständen kann sich eine Rückforderung vor Gericht lohnen.Ein Bauunternehmen hat in der Innenstadt von Frauenfeld letzten Donnerstag eine Hauptleitung der Swisscom beschädigt. Daraufhin waren mehrere tausend Personen vom Internet- und Telefonnetz abgeschnitten. Noch am Montagabend waren Anschlüsse vom Unterbruch betroffen.Umsatzeinbusse von 5 ProzentAuch der Coiffure-Salon Rüegger in der Frauenfelder Innenstadt war vom Unterbruch betroffen. «Ich gehe von einem Umsatzausfall von 5 Prozent aus», sagt Geschäftsführer Ramon Pifster. Das Problem sei vor allem, dass Kundinnen und Kunden ihn nicht anrufen, weil bei ihnen der Anschluss nicht funktioniert. «Aufgrund einer solchen Panne wird einem auch wieder bewusst, wie abhängig man von der Technik ist und wie unbedacht man sie täglich benutzt», so Pfister.Beschädigung an Telefonleitung ist strafbarDass ein Coiffure-Salon aufgrund eines flächendeckenden Unterbruchs der Telefonleitungen einen finanziellen Ausfall erleidet, scheint Hubert Stöckli, Professor für Vertragsrecht an der Universität Fribourg plausibel. Er weist diesbezüglich auf ein Bundesgerichtsurteil hin. «1976 hat das Bundesgericht entschieden, dass das Beschädigen einer Telefonleitung strafbar ist.» Deshalb könnte ein Geschädigter vor Gericht klagen. «Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wie viel Schnauf der Geschädigte hat und ob es sich überhaupt lohnt, vor Gericht zu gehen», so Stöckli. Die Empfehlung des Rechtsprofessors lautet allerdings, dass sich ein KMU-Betreiber in einem solchen Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung meldet. Diese kann das Anliegen klären und einschätzen.

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