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Kanton Zürich ist nach Aargauer Urteil nicht beunruhigt

Die Regelung, wonach gewisse Behandlungen und Untersuchungen nur ambulant durchgeführt werden dürfen, widerspricht laut dem Aargauer Verwaltungsgericht den bundesrechtlichen Vorgaben. Der Kanton Zürich, der auch eine solche Liste führt, sieht jedoch heute noch keinen Handlungsbedarf.

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