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Für Asbestopfer, die schon heute von ihrer Krankheit wissen, soll es eine Ausnahme geben. Allerdings auch nur dann, wenn für sie kein Fonds zustande kommt, aus dem sie finanziell entschädigt werden können. Bild: Arbeiter bei einer Asbestsanierung im Februar 2003.
Keystone
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Schadenersatz - Ständerat gegen längere Verjährungsfrist

Menschen mit gesundheitlichen Spätschäden sollen nicht mehr Zeit erhalten, um vor Gericht Schadenersatz einzufordern. Der Ständerat lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Verjährungsfrist von heute zehn auf 30 Jahre zu verlängern. Für Asbestopfer soll es gewisse Ausnahmen geben.

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