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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zürcher Vermieters gutgeheissen. Dieser kündigte wegen Eigenbedarfs seiner Mieterin die Wohnung. Danach vermietete er die Wohnung jedoch viel teurer weiter. Die Mieterin forderte Schadenersatz, zunächst erfolgreich, unterlag dann aber vor Bundesgericht.
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