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Probezeit: Kündigung während Krankheit
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Probezeit: Kündigung während Krankheit

Eine Angestellte in einem Lebensmittelbetrieb wird während der Probezeit krank. Nach dem vierten Krankheitstag wird die Frau entlassen. Der Arbeitgeber will ihr auch keinen Lohn für die Krankheitstage nachzahlen. Ist das korrekt, fragt die Betroffene? Ja, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Anders als bei einer Festanstellung gilt in der Probezeit kein Entlassungsschutz während einer Krankheit. Der Arbeitgeber muss einem Angestellten für die Krankheitstage auch keinen Lohn bezahlen. Generell braucht ein Arbeitgeber keinen Grund, um jemanden während der Probezeit zu entlassen. Diese beträgt in der Regel einen Monat, kann aber auf maximal drei Monate ausgeweitet werden.

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