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Zwar müssen Opfer von Schikane-Betreibungen nach wie vor eine sogenannte Feststellungsklage einreichen, d.h. aufzeigen, dass die Betreibung grundlos ist. Sie müssen aber nicht mehr belegen, dass ihnen eine Schikane-Betreibung schadet.
Symbolbild Keystone
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Bundesgerichts-Hilfe gegen schikanöse Betreibungen

Wenn ein Schuldner, eine Schuldnerin nicht bezahlt, hat das eine Betreibung zur Folge. Diese wird im Betreibungsregister vermerkt. Dieser Eintrag wird allerdings immer öfter für Schikane-Betreibungen genutzt, mit dem Ziel, jemandem zu schaden. Das Bundesgericht will diesem Vorgehen nun einen Riegel schieben.

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