Die Initianten der Initiative sind erfreut über den Entscheid, so zum Beispiel auch Philippe Roch, der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Umwelt.
«Das Bundesgericht hat den Volkswillen respektiert»
Alle Baubewilligungen, die nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative erteilt wurden, sind vorerst ungültig. So hat es am Mittwoch das Bundesgericht entschieden. Jetzt müssen die Kantone die Bewilligungen nochmals prüfen.
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