Gotti und Götti müssen Christen sein
Die Reformierte Landeskirche Aargau will, dass die Taufpaten eines Kindes beide Mitglied einer christlichen Kirche sind. Dies kann auch die katholische, die orthodoxe Kirche oder eine Freikirche sein. Nur in bestimmten Fällen darf ein Pfarrer Ausnahmen bewilligen. Das ist einer der wichtigsten Punkte in der neuen Kirchenordnung. Die Synode hat diese am Mittwoch ganz durchdiskutiert. Sie soll 2012 in Kraft treten.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen