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Gotti und Götti müssen Christen sein
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Gotti und Götti müssen Christen sein

Die Reformierte Landeskirche Aargau will, dass die Taufpaten eines Kindes beide Mitglied einer christlichen Kirche sind. Dies kann auch die katholische, die orthodoxe Kirche oder eine Freikirche sein. Nur in bestimmten Fällen darf ein Pfarrer Ausnahmen bewilligen. Das ist einer der wichtigsten Punkte in der neuen Kirchenordnung. Die Synode hat diese am Mittwoch ganz durchdiskutiert. Sie soll 2012 in Kraft treten.

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