Ab wann kosten Mahnungen?
«Espresso»-Hörerin Therese Nussbaumer hat für eine vergessene Rechnung eine erste Mahnung erhalten. Nun soll sie 20 Franken Mahngebühr bezahlen. Ob das korrekt sei, fragt die Hörerin. Bei einer ersten Mahnung würden doch noch keine Gebühren anfallen. In der Regel ist das tatsächlich so, sagt Rechtsexerpertin Doris Slongo. Eine erste Mahnung kostet noch nichts. Gebühren für ihre Umtriebe dürfen Firmen erst ab der zweiten Mahnung verlangen. Anders ist es aber, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abgemacht ist, dass eine Gebühr schon ab der ersten Mahnung fällig wird.
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.