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Der Kanton Zürich wird früher aktiv beim Lärmschutz
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Der Kanton Zürich wird früher aktiv beim Lärmschutz

Wer ein Haus an einer lauten Kantonsstrasse besitzt und deshalb Schallschutzfenster einbaut, der erhält schneller als bis jetzt einen finanziellen Beitrag. Massgebend bei der Lärmbemessung ist neu der Immissionsgrenzwert und nicht erst der Alarmwert.

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