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Das Bundesgericht hat entschieden: Feuerwerk kann an Nicht-Feiertagen verboten werden. Hintergrund des Urteils war ein Reglement der Gemeinde Wil aus dem Jahr 2015. Dieses machte lärmende Feuerwerkskörper bewilligungspflichtig – ausser während der Fasnacht, rund um den 1. August und an Silvester.
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