Rechtsfrage: Muss ich die Rechnung für den Kaminfeger bezahlen?
Die Verwaltung schickt einem Mieter eine Wegleitung für die Wohnungsübergabe. Darin heisst es, das Cheminée müsse durch den Kaminfeger gereinigt werden und beim Geschirrspüler sei ein Service ausführen zu lassen. «Espresso» sagt, welche Reparaturen Mieter bezahlen müssen und welche nicht.
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