Kein Rückflug ohne Hinflug
Tritt jemand den ersten Teil einer Flugreise nicht an, annulliert die Airline automatisch den Rückflug. Diese Bestimmung findet sich in vielen AGBs, auch in denen der Swiss. Für den Fluggast bedeutet dies, dass er sich für den Rückflug ein neues Ticket kaufen muss. Auch wenn er ursprünglich mit dem Retourbillett für den Hin- und Rückflug bezahlt hat. Obwohl diese Praxis in der Airline-Branche gang und gäbe ist, steht sie laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo auf juristisch wackligen Beinen.
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