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Zivilschutzanlage St.Gallenkappel: Der Bund darf neu solche Anlagen «beschlagnahmen».
Keystone
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Asyl: Keine Beschlagnahmungen in St. Gallen und Thurgau nötig

Kommt es zu einem Asylnotstand, dann darf der Bund neu Zivilschutzanlagen in Gemeinden requirieren, was soviel heisst wie beschlagnahmen. Doch in den Kantonen Thurgau und St. Gallen ist man sicher: Die Verordnung werde nicht gebraucht, da die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gut sei.

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