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Beamte und Politiker sollen keinen besonderen Schutz vor Anzeigen bekommen.
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Strafverfolgung: Kein Privileg für Luzerner Politiker

Im Kanton Luzern soll bei Anzeigen gegen Staatsangestellte weiterhin die Staatsanwaltschaft aktiv werden, ohne dafür die Erlaubnis einer Spezialbehörde einholen zu müssen. Der Regierungsrat lehnt das sogenannte Ermächtigungsverfahren ab.

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Weiter in der Sendung:

  • Zuger Regierung ist dagegen, Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren
  • Luzerner Treuhänder wehrt sich gegen Geldwäscherei-Vorwürfe aus Frankreich

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