Und weiter in dieser Sendung:
Der Anflug auf die Piste 28 in Zürich von Osten her ist erlaubt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden - und damit Beschwerden des Kantons Thurgau und ostschweizer Gemeinden abgewiesen.
Die Stadt St. Gallen hat zu Unrecht das Sammeln von Unterschriften für eine Initiative eingeschränkt. Dies sei ein Grundrecht, befand nun der Kanton. Er hiess die Beschwerde der Gsoa gut.
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Der Anflug auf die Piste 28 in Zürich von Osten her ist erlaubt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden - und damit Beschwerden des Kantons Thurgau und ostschweizer Gemeinden abgewiesen.