Zum Inhalt springen

Header

Audio
Stadt St. Gallen darf Grundrechte nicht einschränken
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 42 Sekunden.
Inhalt

Stadt St. Gallen darf Grundrechte nicht einschränken

Die Stadt St. Gallen hat zu Unrecht das Sammeln von Unterschriften für eine Initiative eingeschränkt. Dies sei ein Grundrecht, befand nun der Kanton. Er hiess die Beschwerde der Gsoa gut.

Und weiter in dieser Sendung:

Der Anflug auf die Piste 28 in Zürich von Osten her ist erlaubt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden - und damit Beschwerden des Kantons Thurgau und ostschweizer Gemeinden abgewiesen.

Mehr von «Regionaljournal Ostschweiz»