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Weiterhin Probleme mit «TalkEasy» und «SuissePhone»

Die Verkaufsmethoden der beiden Telekom-Firmen sorgen weiterhin für Ärger. Erneut haben sich bei «Espresso» Betroffene gemeldet, die mit den sogenannten «Preselection»-Firmen Probleme haben. Demnach haben Mitarbeiter mit ihnen ohne ihre Zustimmung Verträge abgeschlossen. Die Telekom-Firmen werben mit günstigeren Konditionen, wenn der bestehende Telefonanschluss gekündigt und umgeleitet wird. In Einzelfällen kann dies zutreffen. Seit Jahren ein Ärgernis sind jedoch die Abwerbemethoden der Verkäufer. So verhalten Sie sich als Betroffener: Zahlen Sie keine Rechnungen, wenn Sie nicht explizit einen Vertrag eingegangen sind. Fechten Sie den angeblichen Vertrag an. Reichen Sie wenn nötig bei der Ombudsstelle «Ombudscom» eine Beschwerde ein.Mit weniger Aufwand geht es, wenn die Telekom-Firma ein Widerrufsrecht garantiert. Bei «TalkEasy» können Kundinnen und Kunden während einer Frist von sieben Tagen vom angeblich geschlossenen Vertrag zurück treten. Wichtig ist dabei: Die Frist läuft erst ab Erhalt des Schreibens, in dem auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird. Egal wie weit zurück das Telefongespräch liegt. Weitere Informationen und einen Musterbrief, finden Sie unter «Links zur Sendung».

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