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«Anwalt der ersten Stunde» wird gebraucht
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«Anwalt der ersten Stunde» wird gebraucht

Wer von der Polizei einvernommen wird, hat seit Beginn dieses Jahres das Recht, sofort einen Anwalt beizuziehen. Dieser sogenannte «Anwalt der ersten Stunde» wird bereits rege gebraucht.

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