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Wie gelange ich zur digitalen Erbschaft?
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Das digitale Testament

Zeitlebens archivieren wir Fotos und Musikstücke im Internet und im Computer. Zusätzlich nutzen wir Emails und speichern unsere Korrespondenz digital ab. Wie aber gelangen Erben an diese digitale Hinterlassenschaft, die meist mit Passwörtern geschützt ist?

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Grundsätzlich erbt man digitale Musik- oder Fotosammlungen genau gleich wie handfeste Hinterlassenschaften. Das Problem ist der Zugang, der meist mit einem Passwort geschützt ist.

Im Idealfall hat der Erblasser seine Passwörter auf einem Zettel hinterlassen. Oder er hat alle Passwörter bei einem speziellen Dienst im Internet abgelegt und den Zugang dazu mit einem einzigen Passwort geschützt, das er zu Lebzeiten jemandem anvertraut.

Ist dies nicht der Fall, wird es schwierig. Je nach Dienst (Dropbox, Google, Swisscom, etc.) existieren andere Regeln. Bei den einen genügt es, einen Totenschein und eine Erbberechtigung vorzuweisen. Bei anderen werden die Daten bei Ableben gelöscht. Bei Dritten wird der Zugang massiv eingeschränkt.

Bei Email-Konten gibt es die Möglichkeit, Benutzername und Passwort auf einem Zettel bei einem Notar zu hinterlegen und gleichzeitig zu vermerken, welche Ordner von Erben gelesen werden dürfen und welche gelöscht werden müssen.

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