Gericht fordert Änderung der Ausweisungspraxis
Flüchtlinge, die über einen EU-Mitgliedstaat in die Schweiz einreisen, erhalten in Zukunft mehr Rechte. Bisher hat das Bundesamt für Migration solche Asylsuchende ohne nähere Prüfung ihrer Dossiers sofort ausser Landes geschafft. Das sei unzulässig, hält nun das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil fest - und verlangt vom Bund eine Änderung der Ausweisungspraxis.
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