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Entlaufene Katzen finden sich oft in Kellern oder Garagen von Nachbarn.
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Entlaufene Tiere: So handeln Sie als Besitzer und Finder richtig

Dass Büsi oder Hund davon laufen, lässt sich nicht ganz verhindern. Mit der richtigen Vorsorge sind die Chancen aber gross, dass der Vierbeiner schnell wieder gefunden wird. Auch gut zu wissen: Ein allfälliger Finder muss seinen Fund laut Gesetz beim Besitzer oder bei den Behörden melden.

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Für Besitzer gilt:

  • Hängen Sie Ihrer Katze mindestens eine Adress-Hülse ans Halsband. Diese gibt es für ein paar Franken. So hat Ihr Vierbeiner Ihren Namen und Ihre Telefonnummer ständig dabei.
  • Selbstverständlich ist es auch nicht falsch, den Hund mit einem solchen Anhänger auszurüsten, wobei bei Hunden Chip-Pflicht besteht und der Besitzer damit sehr einfach auffindbar ist.
  • Eine Chip-Pflicht für Katzen gibt es nicht. Jedoch können Sie diese freiwillig chippen lassen. Das kostet in der Regel zwischen 80 und 100 Franken. Laut der Stiftung für das Tier im Recht verhindern Sie damit unnötige Streitereien, sollte der allfällige Finder behaupten, es handle sich um seine Katze.
  • Sollte das Tier entlaufen sein, machen Sie Nachbarinnen und Nachbarn darauf aufmerksam. Fragen Sie, ob Sie einen Blick in den Keller oder in die Garage werfen dürfen. Oft finden sich entlaufene Tiere in solchen Räumen.
  • Melden Sie das vermisste Tier der entsprechenden Meldestelle Ihres Kantons oder bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ). Sie können dort Ihre Vermisstmeldung kostenlos online erfassen.

Für Finder gilt:

  • Sollten Sie ein vermisstes Tier finden, so haben Sie laut Gesetz (ZGB Art. 720a) den Besitzer zu informieren. Falls der Besitzer unbekannt ist, müssen Sie den Fund bei der kantonalen Tiermeldestelle anzeigen – viele dieser Stellen verweisen jedoch auf die Schweizerische Tiermeldezentrale. Diese leitet Vermisstmeldungen an die Kantone weiter.
  • Überprüfen Sie, ob das Tier gechipt ist. Lesegeräte gibt es bei Tierarztpraxen oder bei der Polizei.
  • Wenn der Besitzer innerhalb von zwei Monaten nicht ausfindig gemacht werden kann, so werden Sie Eigentümer des Tiers, es sei denn, Sie geben das Tier in ein Tierheim. Dann kann dieses nach Ablauf von zwei Monaten frei über das Tier verfügen.
  • Sollten Sie das Tier bei sich behalten, werden Ihnen dadurch Kosten entstehen (Tierfutter, Tierarzt etc.). Falls der Besitzer gefunden wird, muss er Ihnen diese Kosten erstatten. Ebenso haben Sie laut Gesetz Anspruch auf einen «angemessenen» Finderlohn.

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