Vermögensverwaltung - wegweisendes Bundesgerichtsurteil
Die UBS muss einem Kunden, dessen Vermögen sie verwaltet, Rechenschaft geben über die erwirtschafteten Kommissionen; sie darf diese nicht in die eigene Tasche stecken, sagt das Bundesgericht. Ein Urteil mit Auswirkungen auf die ganze Branche.
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