Wem gehört die Krankengeschichte?
Eine Hörerin benötigt nach einem Unfall verschiede Behandlungen und Therapien. Deshalb hat sie ihren Arzt gebeten, ihr die Krankengeschichte zu schicken. Der will sie aber nicht herausgeben. Die Akte sei von Hand geschrieben. Darf er die Herausgabe verweigern? Die «Espresso»-Rechtsexpertin klärt auf, wer im Recht ist.
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