Angehörige von Schweizer Asbest-Opfern müssen sich gedulden
Vor einem Monat urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, es sei inakzeptabel, wie die Schweiz die Verjährungsfristen gegenüber den Asbestopfern anwende. Nun zeigt sich: So schnell geht es doch nicht für die Angehörigen der Opfer, bis sie Schadensersatzansprüche anmelden können.
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