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Schlechte Nachrichten für Asbest-Opfer in der Schweiz: Es dürfte länger dauern mit den Entschädigungen.
Keystone
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Angehörige von Schweizer Asbest-Opfern müssen sich gedulden

Vor einem Monat urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, es sei inakzeptabel, wie die Schweiz die Verjährungsfristen gegenüber den Asbestopfern anwende. Nun zeigt sich: So schnell geht es doch nicht für die Angehörigen der Opfer, bis sie Schadensersatzansprüche anmelden können.

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