Asylbewerber aus Sudan darf nicht ausgeschafft werden
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall eines Asylbewerbers aus dem Sudan gegen die Schweiz entschieden: Sie darf den Mann, der zurzeit im Kanton Zürich lebt, nicht ausschaffen. Es bestehe die Gefahr, dass er im Sudan gefoltert werde, befinden die Richter.
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