Zum Inhalt springen

Header

Audio
Das Bündner Kantonsgericht muss sich nun schon zum dritten Mal mit dem Fall beschäftigen.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 11 Sekunden.
Inhalt

Bundesgericht rügt Bündner Kantonsgericht im Fall Cresta Run

Das Bündner Kantonsgericht hatte Ende Januar den Verantwortlichen der Skeletonbahn Cresta Run wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Wegen «Verletzung elementarer Verfahrensrechte» hebt das Bundesgericht den Schuldspruch vom Januar auf.

Download

Weitere Themen:

Fadenwürmer: Innerrhoder Jäger sind neu selber für Trichinen-Probe bei geschossenen Wildschweinen verantwortlich

24h Schweiz: Morgens um 05.00 Uhr am Lastwagenzoll Basel-Weil

Mehr von «Regionaljournal Ostschweiz»