Kantonsbeitrag für das Landesmuseum wieder traktandiert
Das Bundesgericht pfeift den Zürcher Kantonsrat und den Regierungsrat zurück. Die 20 Millionen Franken, die der Kanton für die Erweiterung des Landesmuseums bezahlt, dürfen nicht einfach aus dem Lotteriefonds genommen werden, sie müssen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Das heisst, das Parlament muss nochmals über das Geschäft befinden.
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