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Tankstellen-Shops: Bundesgericht schränkt Angebot in der Nacht ein
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Tankstellen-Shops: Bundesgericht schränkt Angebot in der Nacht ein

Das Angebot in den Tankstellen-Shops wird von 01.00 - 05.00 Uhr beschränkt. Die genaue Liste, was noch verkauft werden darf, hat das SECO noch nicht verschickt. Im Moment weiss an den Tankstellen niemand so genau, was man noch verkaufen darf.

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