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Vorsicht Rutschgefahr: Wer haftet bei glitschigem Laub?

Das bunte Laub an den Bäumen ist eine Augenweide. Nass kann es aber auch gefährlich werden. Ein Unfall kann den Grundbesitzer teuer zu stehen kommen. Allerdings muss sich jeder auch den herbstlichen Verhältnissen anpassen.

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Eigentlich scheint der Fall klar: Bei Grundstücken ist der Besitzer für den Unterhalt verantwortlich, bei öffentlichen Strassen und Plätzen die Gemeinde. Wer jetzt aber denkt, dass die Haftung bei einem Unfall auf Laub ebenso einfach zugewiesen werden kann, der täuscht sich. Jeder trägt auch eine gewisse Eigenverantwortung.

Wer sich nicht den Verhältnissen anpasst, ist selber schuld

Kommt man also zum Beispiel auf einer laubübersäten Nebenstrasse mit dem Auto ins Rutschen, kann man die Gemeinde kaum zur Verantwortung ziehen. Denn: Sie hat zwar den Auftrag, die Strassen sauber zu halten, jedoch gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Bei viel Falllaub muss sie sich sinnvollerweise erst um wichtige Strassen kümmern, und so kann es sein, dass auf Nebenstrassen die Blätter liegen bleiben.

High Heels sind keine gute Idee

Der verunfallte Autofahrer hätte höchstens eine Chance, wenn er beweisen könnte, dass das Laub schon mehrere Tage dort lag. In erster Linie ist er aber selber in der Pflicht: Denn laut Strassenverkehrsgesetz muss sich der Fahrer jederzeit den Verhältnissen anpassen. Heisst konkret, bei Laub auf der Strasse langsam und vorsichtig fahren.

Auch Fussgänger müssen übrigens mitdenken. Wer bei nassem Herbstwetter mit High Heels oder glatten Sohlen unterwegs ist, muss damit rechnen, dass er auf dem Laub ausrutschen kann.

Auf Privatgrund haftet in der Regel der Besitzer

Bei Trottoir-Abschnitten oder Zufahrtsstrassen, die zu einem Privatgrundstück gehören, muss der Besitzer dafür sorgen, dass diese laubfrei sind. Einzige Ausnahme: Wird ein Einfamilienhaus vermietet, ist der Mieter für den Unterhalt verantwortlich.


So oder so empfiehlt es sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Denn passiert ein Unfall auf dem eigenen Grundstück, kann das teuer werden. Der Besitzer muss dann für die Unfallkosten und allenfalls auch für den Erwerbsausfall des Verunfallten aufkommen.

Und wer räumt das Laub des Nachbarn von meinem Land weg?

Das sorgt immer wieder für Diskussionen unter Nachbarn: Die Bäume auf dem benachbarten Grundstück sind zwar schön anzuschauen, sie werfen aber im Herbst all ihr Laub auf meinen Grund und Boden. «Wer die Sauerei macht, muss sie auch wegräumen», mögen viele denken. Doch das stimmt nicht. Laub gehört zum Herbst. Und solange es keinen Schaden anrichtet, zum Beispiel Abflüsse verstopft oder eine Gefahr für viele Passanten ist, handelt es sich nicht um eine übermässige Immission (Belastung). Den laub-geplagten Grundstückbesitzern bleibt nichts anderes übrig, als das fremde Laub selbst wegzuräumen.

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