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Schuldspruch gegen Mitarbeiter der Gommer Kraftwerke
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Schuldspruch gegen Mitarbeiter der Gommer Kraftwerke

Das Walliser Kantonsgericht hat vier Mitarbeiter der Gommer Kraftwerke wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Die Krafterkangestellten hätten bei einer Schwallspülung im Sommer 2003 ihre Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch den Tod von zwei holländischen Feriengästen verschuldet, heisst es in der Begründung. In erster Instanz waren die Männer noch freigesprochen worden.

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