Weiter in der Sendung:
- Luzerner Regierung will nicht mehr Fluglärm in Emmen
- Alexander Klapproth - Erfinder des iHomeLab der Hochschule Luzern in Horw - geht in Pension
- «Gseit isch Gseit» - Worte des Monats Januar
Nicht in jedem Fall braucht es eine Bewilligung für eine Demonstration. Dies geht aus einem Urteil des Bezirksgerichts Luzern hervor. Die Begründung könnte für weitere Anlässe wegweisend sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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