Zum Inhalt springen

Header

Audio
Heroin- und Spritzenabgabe an Schwerstsüchtige in Zürich. Symbolbild.
Keystone
abspielen. Laufzeit 33 Minuten 5 Sekunden.
Inhalt

Bundesgericht: Suchtkranke sollen IV-Rente erhalten

Bei Suchtproblemen erhielten Betroffene bisher keine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat nun aber entschieden: Sucht wird als Erkrankung anerkannt und eine IV-Rente muss geprüft werden. Was bedeutet das für Süchtige, was für die IV?

Download

Bei Suchtproblemen erhielten Betroffene bisher keine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat nun aber entschieden: Sucht wird als Erkrankung anerkannt und eine IV-Rente muss geprüft werden. Was bedeutet das für Süchtige, was für die IV?

Einzelne Beiträge

Mehr von «Rendez-vous»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen