Weiter in der Sendung:
- Stadt Zug will weiterhin Sicherheits-Assistenten einsetzen
- Wasserwerke Zug übernehmen Goldauer Traditionsfirma
- Zweijährige Haftstrafe für Brillen- und Zigarettendieb
Trotz Beschwerde von linken Parteien und Juristen wird das Polizeigesetz am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Bundesgericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Bei unfriedlichen Demos können Kosten von bis zu 30'000 Franken auf Veranstalter und Randalierer überwälzt werden.
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