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Haupttäter von Seebach muss nicht mehr absitzen
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Haupttäter von Seebach muss nicht mehr absitzen

Milderes Urteil für den Haupttäter des Vergewaltigungsfalls von Zürich-Seebach. Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil von 3 1/2 auf drei Jahre Haft reduziert. Davon sind nur sieben Monate unbedingt. Diese sieben Monate hat der 20jährige Mann schon in Untersuchungshaft abgesessen.

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