Krankenkassen vergüten Medikamente von Drogerien nicht
Seit Anfang Jahr dürfen Drogerien mehr Medikamente verkaufen. Darunter befinden sich auch Medikamente von der Spezialitätenliste. Diese werden von der Grundversicherung der Krankenkassen vergütet, wenn man sie auf Rezept kauft. Dies gilt allerdings nur beim Kauf in der Apotheke, Eine Vergütung nach einem Kauf in der Drogerie ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
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