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Hypotheken: Neue Eigenkapital-Regelung ist nur bedingt wirksam

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Hypotheken: Neue Eigenkapital-Regelung ist nur bedingt wirksam

Laufzeit 5 Minuten 10 Sekunden. , Nicole Roos

Seit dem 1. Juli 2012 müssen Immobilienkäufer mindestens 10 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie aus eigenen Mitteln finanzieren, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Die konkrete Wirkung ist bisher noch nicht absehbar.

Um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, müssen Interessenten mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei einem Haus, das eine Million Franken kostet, verlangen die Banken also 200 000 Franken Eigenkapital. Weil eine eigene Immobilie eine Kapitalanlage fürs Alter darstellt, können dafür auch Gelder aus der Pensionskasse bezogen werden. Bisher konnte man das gesamte Pensionskassenkapital für den Kauf einer Immobilie verwenden.

Es besteht aber die Gefahr, dass bei einem Wertverlust des Hauses oder der Wohnung das Pensionskassengeld verloren ist. Bei der Pensionierung ist die Rente dann entsprechend klein. Um diese Gefahr abzuschwächen, akzeptieren die Banken neu nur noch 10 Prozent aus der Pensionskasse als Eigenkapital. Die anderen 10 Prozent müssen «echtes» Eigenkapital wie zum Beispiel Erspartes sein.

Werner Egli von der bankenunabhängigen «Hypotheken-Börse» ist der Meinung, dass die neuen Eigenkapitalregeln nicht unbedingt eine Abkühlung des Immobilien-Marktes bewirken: «Wer bis jetzt zu wenig Eigenkapital hatte und das ganze Pensionskassengeld bezog, scheiterte dafür an der Tragbarkeitsrechnung.»

Bei der Tragbarkeitsrechnung setzen die Banken einen fiktiven Hypozins von 5 Prozent ein. Wenn jemand eine Hypothek von 800 000 Franken aufnimmt, dann muss er bei 5 Prozent Zins dafür 3333 Franken bezahlen. Da dieser Betrag nur ein Drittel des Einkommens ausmachen darf, ist dazu ist ein Monatseinkommen von 10 000 Franken nötig.

Patrick Schnorf, Leiter Research bei der Immobilienberatungsfirma «Wüest und Partner» schätzt, dass von der neuen Regelung nur Objekte bis 1,5 Millionen Franken betroffen sind. «Bei teureren Objekten spielen vorsorgebasierte Finanzierungen kaum eine Rolle.»

Für Tobias Lux von der Finanzmarktaufsicht (Finma) ist es noch zu früh, abzuschätzen, ob diese Regelung die gewünschte Wirkung zeigt. «Was ich aber festgestellt habe, ist dass die neue Regelung breit diskutiert wird.»

Auf überhöhte Preise im Immobilienmarkt wirkt die Massnahme aber nur beschränkt. Werner Egli von der Hypotheken-Börse kritisiert, «dass die Banken weiterhin teure Luxusobjekte finanzieren, ohne den Kaufpreis zu hinterfragen.»

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