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Unternehmen dürfen Bussen nicht von den Steuern abziehen

Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des kantonalen Steueramts Zürich gut. Eine Firma kann eine Busse nicht von den Steuern abziehen. Dies haben viele Unternehmen bisher getan. Dieser Entscheid könnte auch Auswirkungen auf den Bankenplatz Zürich haben.

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