Weiter in der Sendung:
Depressive hatten bis jetzt kaum eine Chance für eine IV-Rente. Das Bundesgericht war der Meinung, dass Depressionen sehr verbreitet sind und die Betroffenen arbeiten können. Erst wenn alle Therapiemöglichkeiten erschöpft sind, sollte eine Rente zugestanden werden. Nun ändert das Bundesgericht seine Praxis. Was heisst das finanziell?