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Verlassen Sie sich nicht auf die Lichtautomatik am Auto

Die Jahreszeit der schlechten Sicht im Strassenverkehr hat begonnen. Das Licht am Auto ist umso wichtiger. Doch viele Autofahrer wiegen sich in falscher Sicherheit. Nämlich, wenn sie sich auf die Lichtautomatik verlassen. Das kann gefährlich und teuer werden.

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Seit bald fünf Jahren ist das Fahren mit Licht auch am Tag obligatorisch. Autos mit Baujahr 2011 und jünger haben deshalb eine Lichtautomatik eingebaut. Bestandteil davon ist das Tagfahrlicht. Gegenüber dem herkömmlichen Abblendlicht hat es den Vorteil, dass es nicht blendet und weniger Strom verbraucht. Ausserdem schaltet sich das Tagfahrlicht ein, sobald der Motor gestartet wird.

Tagfahrlichter sind nur vorne am Fahrzeug

Eigentlich eine praktische Sache. Doch diese hat einen Haken: Denn die Tagfahrlichter befinden sich nur vorne am Fahrzeug. Das kann vor allem bei Nebel oder Schneegestöber gefährlich werden. Die Lichtautomatik kann nämlich nur zwischen hell und dunkel unterscheiden und schaltet bei Nebel oder Schneegestöber nicht vom Tagfahrlicht aufs Abblendlicht um. Bei solch schwierigen Sichtverhältnissen kann das gefährlich werden, da die Rückseite des Autos nicht beleuchtet ist. Auch bei der Einfahrt in ein Tunnel kann das passieren.

Manuell umschalten oder generell mit Abblendlicht fahren

Deshalb sollten Besitzer eines Autos mit Lichtautomatik bei schwierigen Sichtverhältnissen immer manuell auf Abblendlicht umschalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gleich vor der Abfahrt das Abblendlicht einschalten und muss dann während der Fahrt nicht mehr daran denken. Der Haken bei dieser Methode: Bei Autos, welche das Licht beim Ausschalten der Zündung nicht automatisch ausschalten, muss man daran denken, die Lichter zu löschen. Sonst leert sich die Batterie.

Fahren mit dem falschen Licht kann teuer werden

Das Gesetz schreibt vor, dass bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht mit Abblendlicht gefahren werden muss. Wer sich auf die Lichtautomatik verlässt und deshalb mit Tagfahrlicht im Nebel unterwegs ist, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen. Bei einem Unfall kann es dann richtig teuer werden: Kommt es zu einem Auffahrunfall und war der Fahrer des vorderen Fahrzeuges mit Tagfahrlicht – also mit nicht beleuchteter Rückseite – unterwegs, trägt auch dieser unter Umständen eine Mitschuld und muss mindestens zum Teil haften.

Nebellichter aus bei guter Sicht

Eine Busse kann es übrigens auch geben, wenn man nach einer Nebelbank vergisst, die Nebellichter auszuschalten. Diese können die folgenden Fahrzeuge blenden und irritieren. Daher gibt es auch hier eine Busse von 40 Franken.

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