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Schlupfloch im Gesetz gegen häusliche Gewalt
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Schlupfloch im Gesetz gegen häusliche Gewalt

Seit fünf Jahren ist Gewalt in den eigenen vier Wänden ein Offizialdelikt. Doch das Opfer kann das Verfahren gegen den Täter wieder einstellen lassen. Die Politik will diesen Artikel 55a nun ändern, damit ein Rückzieher nicht mehr möglich ist.Weil Opfer von den Tätern häufig unter Druck gesetzt werden, die Verfahren zurückzuziehen, werden viele Delikte nicht weiterverfolgt. Dieses Gesetzes-Schlupfloch soll bald gestopft werden.

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