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Hansjörg Ritter hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt
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Hansjörg Ritter hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt

Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat ihn vom Vorwurf  der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Er durfte Informationen über eine Gemeindeangestellte weitergeben.

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