Kein Schadenersatz von Zuger Amtsleiter
Der Leiter des Straf- und Massnahmvollzugs des Kantons Zug muss nun doch nichts von seinem Lohn zurückzahlen, auch wenn er seinen Job teilweise alles andere als gut gemacht hat. Zu diesem Schluss kommt die Zuger Regierung. Eine Schadenersatzforderung verbunden mit einem Gerichtsverfahren sei zu aufwändig und juristisch zu heikel.
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