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Ein Darlehen von 10 Millionen Franken, welches der Kantons der Grosssägerei Mayr-Melnhof gegeben hatte, muss wohl definitiv abgeschrieben werden. Dies zeigt nun auch ein Schreiben der zuständigen Konkursverwaltung. Verklausuliert heisst es dort, das diese Forderungen abgelehnt werden.
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