Parkzeit erben erlaubt - aber nicht verlängern
Auf der Parkuhr waren noch 30 Minuten vom Vorgänger. Die neue Nutzerin liess diese Zeit verstreichen und bezahlte dann für ihren Parkplatz. Das ist nicht erlaubt, sagt die Polizei. Die Gebüsste kritisiert: «Die Stadt kassiert so doppelt». «Espresso» sagt, was dahinter steckt.
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