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Das Umschreiben von Autonummern kann ins Geld gehen.
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Ärger wegen falscher Umschreibung

Das Strassenverkehrsamt schreibt die Autos einer Firma ohne Grund auf die Privatadresse des Inhabers um.

Dieser wehrt sich, weil er so privat für die Verkehrsabgaben aufkommen müsste. Zur Lösung des Problems willigt er ein, dass für die Geschäftsautos neue Schilder zugeteilt werden. Dafür soll er nun 500 Franken bezahlen. Ob diese Gebühr gerechtfertigt ist, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema

1. Wenn Sie von einem Amt oder einer Behörde per Brief eine Anordnung (zum Beispiel die Ablehnung einer Bewilligung oder eine Gebühr) erhalten, können Sie eine amtliche Verfügung verlangen. Diese muss den eigentlichen Entscheid, die Begründung (inklusive Rechtsgrundlagen) sowie eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.

2. Wenn es gegen die Verfügung ein ordentliches Rechtsmittel – insbesondere die Beschwerde oder der Rekurs – gibt, sollten Sie zuerst dieses wählen. Achten Sie dabei auf die laufende Frist.

3. Wenn Ihnen kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung steht, können Sie mittels formloser Beschwerde an die Aufsichtsbehörde oder – wo eine solche vorhanden sind – an eine Ombudsstelle gelangen.

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