Zum Inhalt springen

Header

Audio
Schlangestehen vor der Wohnungs-Besichtigung gehört in Zürich dazu.
Keystone
abspielen. Laufzeit 24 Minuten 35 Sekunden.
Inhalt

Wohnungsnot reicht als Grund für Klage

Hält ein Mieter seine Anfangsmiete für überrissen, reicht als Grund die herrschende Wohnungsnot. Für eine Klage braucht es keine weiteren Beweise. Dieser Grundsatzentscheid freut den Zürcher Mieterverband - und verärgert den Hauseigentümerverband.

Download

Weitere Themen:

  • Niederlage vor Gericht für Tochter von Kunstsammler Stefanini.
  • Weideschlachtungen bleiben in Zürich erlaubt.
  • Schaffhausen kämpft mit einer Abstimmungsflut.
  • Der schönste Schultag: Schaffhausen feiert sein Jugendfest.
  • 1. Zürcher Informatiktage: Der Kampf gegen das Nerd-Image.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»