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Ein Sommer ohne Streit mit den Nachbarn

In der warmen Jahreszeit spielt sich das Leben draussen ab. Gartenpartys, rauchende Grills und jubelnde Gäste beim privaten Public-Viewing. Das kann die Beziehung zum Nachbarn arg strapazieren. Dabei sind Konflikte einfach zu vermeiden, mit etwas Rücksichtnahme und Toleranz.

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Was gilt in Sachen Lärm:

  • In der Schweiz gelten fixe Ruhezeiten. Diese werden von den Gemeinden geregelt oder stehen in der Hausordnung von Mietshäusern. Vielerorts sind sie aber gleich, nämlich von 22.00 bis 06.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr.
  • Während dieser Zeit gilt Tischlautstärke. Das heisst, man sollte nur so laut reden, dass es für jemandem, der am selben Tisch sitzt, noch verständlich ist.
  • Ausserhalb der Ruhezeiten gibt es im Gesetz keine genaue Definition. Es heisst lediglich, dass auf Nachbarn Rücksicht genommen werden muss. Daher ist gesunder Menschenverstand gefragt: Unnötigen Lärm vermeiden und im Gegenzug tolerieren, wenn es mal etwas lauter ist.

Grillieren:

  • Auch beim Grillieren gilt der Grundsatz der Rücksichtnahme. Gerade in Mietwohnungen, wo die Nachbarn eng aufeinander sind, macht es Sinn, einen Gasgrill zu verwenden statt Holzkohle.
  • Zu viel Rauch kann man auch vermeiden, wenn man es mit der Marinade fürs Fleisch nicht übertreibt oder wenn man für das Anfeuern einen Blasbalg benutzt statt andere Anzündhilfen.

Ausnahmen liegen drin:

  • Ab und zu sollte auch einmal etwas mehr Rauch oder Lärm drin liegen – wenn es nicht übertrieben wird. Eine Gartenparty zwischendurch gehört dazu. Oder auch ein privates Public-Viewing, wenn alle im Fussball-WM-Fieber sind. Hier heisst es wieder: Den gesunden Menschenverstand walten lassen.
  • Für Partyveranstalter empfiehlt es sich aber, die Nachbarn vorzuwarnen. Achtung, es könnte etwas lauter werden heute.
  • Noch besser: Laden Sie doch Ihre Nachbarn zur Party ein. So haben auch die ihren Spass und vielleicht lernt man sich so von einer ganz anderen Seite kennen.

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