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Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt.
Keystone
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«Die Leidensgeschichte dieses Mannes hat ganz Italien berührt»

In Italien ist die Sterbehilfe in gewissen Fällen erlaubt. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Hintergrund ist der Suizid eines gelähmten Mannes aus Mailand, der in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch nahm. 

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«Die Leidensgeschichte dieses Mannes hat ganz Italien berührt», sagt Italien-Korrespondent Franco Battel. Mit dem Entscheid komme die Politik nun nicht mehr darum herum, in der Sterbehilfe Entscheide zu erlassen.

Die weiteren Themen:

  • Die Bahamas kämpfen noch immer mit den Folgen des Hurrikans Dorian. Anfang September verwüstete der Wirbelsturm weite Teile der Inselgruppe. Auch ein Team des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe stand im Einsatz. Sebastian Eugster war Leiter der vor Kurzem zurückgekehrten Delegation und schildert seine Eindrücke.
  • Auch Aussenminister Ignazio Cassis ist in der Uno-Gipfelwoche in New York als Vertreter der Schweiz zu Gast. Dort traf er unter anderem auch Eritreas Aussenminister. 
  • Enwicklungsländer leiden besonders unter dem Klimawandel. Die reichen Länder der Welt haben deshalb versprochen, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar zur Verfügung zu stellen. Die Schweiz hat rund eine halbe Milliarde Franken zugesagt. Zu wenig, findet die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, AllianceSud. 

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