Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben ein Recht auf Entschädigung. Bis Ende März können sie diese beim Bund beantragen. Die Betroffenen müssen dazu ihr Schicksal belegen, was häufig schwierig ist. Sie erhalten darum Hilfe von den Kantonen. Ein Besuch bei der Opferhilfe der Kantone SG/AR/AI.
Das Magazin - Verdingkinder und die schwierige Suche nach Belegen
Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben ein Recht auf Entschädigung. Bis Ende März können sie diese beim Bund beantragen. Die Betroffenen müssen dazu ihr Schicksal belegen, was häufig schwierig ist. Sie erhalten darum Hilfe von den Kantonen. Ein Besuch bei der Opferhilfe der Kantone SG/AR/AI.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen