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Der Kanton Appenzell Innerrhoden will das Öffentlichkeitsprinzip einführen, dies schlägt die Regierung vor. Ein Gesuch für Akteneinsicht braucht es in Zukunft nicht mehr. Stattdessen müssen die Behörden begründen, wenn sie keine Einsicht geben. Das Gesetz geht jetzt in die Vernehmlassung.
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